Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) optimal abschreiben

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) optimal abschreiben

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind für viele Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Gestaltung. Mit einer korrekten Abschreibung dieser Güter können Unternehmen nicht nur ihre Steuerlast verringern, sondern auch ihre Bilanzstruktur verbessern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie GWG optimal abschreiben, welche Regelungen es gibt und welche Strategien Sie dabei unterstützen können.

Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.000 Euro netto (1.190 Euro brutto) nicht übersteigen. Diese Festlegung ist in § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Das Besondere an GWGs ist, dass sie nicht über die reguläre Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen, sondern in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

Wesentliche Merkmale von GWG

  1. Niedrige Anschaffungskosten: Der entscheidende Faktor ist der Nettobetrag unter 1.000 Euro.
  2. Beweglichkeit: GWG sind in der Regel bewegliche Güter, wie z.B. Büromaterial, Computersoftware oder Werkzeuge.
  3. Nutzung im Betriebsvermögen: Die Güter müssen überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt werden.

Die Vorteile der sofortigen Abschreibung von GWG

Die sofortige Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern bietet zahlreiche Vorteile, die Sie unbedingt nutzen sollten:

  1. Liquiditätsvorteil: Durch die sofortige Abschreibung reduzieren Sie Ihre Steuerlast im Jahr der Anschaffung, was zu einer besseren Liquidität führt.
  2. Kostennahe Erfassung: Sie können die Kosten direkt im Jahr der Anschaffung erfassen, was die Buchführung vereinfacht.
  3. Flexibilität bei der Investition: Unternehmen können weitere Investitionen tätigen, da die sofortige Abschreibung die Finanzierungsmöglichkeiten verbessert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) optimal abschreiben – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um GWG optimal abzuschreiben, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

1. Ermittlung der Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten von Geringwertigen Wirtschaftsgütern setzen sich aus dem Kaufpreis, eventuell notwendigen Nebenkosten (Transport, Installation) und den Zinsen während der Finanzierung zusammen. Achten Sie darauf, dass die Gesamtkosten 1.000 Euro netto nicht übersteigen.

2. Dokumentation und Nachweis

Zu jedem GWG sollten Sie eine vollständige Dokumentation aufbewahren. Diese sollte Folgendes beinhalten:

  • Rechnungen
  • Zahlungsbelege
  • gegebenenfalls Verträge
  • Nachweise über die Nutzung im Betrieb

Eine lückenlose Dokumentation ist wichtig, um im Falle einer Betriebsprüfung Ihre Abschreibung nachweisen zu können.

3. Anwendung der GWG-Regelungen

Im Jahr der Anschaffung können Sie die GWGs in voller Höhe abschreiben. Setzen Sie die Aufwendungen in Ihrer Gewinnermittlung an und reduzieren Sie Ihren steuerlichen Gewinn.

4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Bei GWGs müssen Sie auch die umsatzsteuerlichen Aspekte beachten. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Alternativen zur GWG-Abschreibung

Für Unternehmen, die viele Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter tätigen, stellt sich die Frage, ob die GWG-Regeligeung stets die beste Option ist. Hier sind einige alternative Ansätze:

Regelabschreibung

Anstatt die 1.000 Euro-Grenze für GWG auszunutzen, können Sie auch die Regelabschreibung für langlebige Vermögenswerte in Betracht ziehen. Diese Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer des Gutes, was sinnvoll sein kann, wenn die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gutes bedeutend länger ist.

Sammelposten

Alternativ können Sie Sammelposten für Wertgegenstände verwenden, die zwischen 250 Euro und 1.000 Euro kosten. Diese werden ebenfalls über fünf Jahre abgeschrieben, was für einige Unternehmen eine interessante Option darstellen kann.

Häufige Fehler bei der GWG-Abschreibung

Um das volle Potenzial von GWGs auszuschöpfen, sollten Sie einige häufige Fehler vermeiden:

  1. Übersehen der 1.000 Euro-Grenze: Achten Sie darauf, dass die Anschaffungskosten netto unter 1.000 Euro liegen, um in den Genuss der sofortigen Abschreibung zu kommen.
  2. Fehlende Dokumentation: Eine lückenhafte Dokumentation kann im Falle einer Betriebsprüfung zu Problemen führen.
  3. Falsche Zuordnung: GWG müssen korrekt als solche im Rahmen der Buchhaltung und der Bilanz ausgewiesen werden.

Fazit: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) optimal abschreiben

Die optimale Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) kann Ihrer Steuerplanung und Liquidität erheblich zugutekommen. Durch die Nutzung der sofortigen Abschreibung schaffen Sie einen finanziellen Vorteil, der es Ihnen ermöglicht, weitere Investitionen schneller und leichter zu tätigen.

Achten Sie jedoch auf die Details bei der Ermittlung der Anschaffungskosten, der Dokumentation und der steuerlichen Behandlung Ihrer GWG. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Vorteile von GWG voll ausschöpfen kann.

Wenn Sie das Thema vertiefen möchten oder spezifische Fragen haben, schauen Sie auf Steuerrechtliche Informationen oder konsultieren Sie einen Steuerberater, um individuelle Lösungen für Ihre Unternehmenssituation zu finden.

Durch die Berücksichtigung all dieser Aspekte, können Sie Geringwertige Wirtschaftsgüter optimal abschreiben und Ihr Unternehmen erfolgreich steuern.

Kostenfrei für dich.

Sichere dir jetzt deine individuelle Beratung. Vollkommen kostenfrei und persönlich. Gemeinsam finden wir heraus, welche Absicherung wirklich zu dir passt.

Weitere Artikel

Vielleicht interessiert dich auch...

Rechtssichere Formulierung von bAV-Zusagen

Rechtssichere Formulierung von bAV-Zusagen: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und HR-Manager Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ein zentraler Aspekt bei der Implementierung einer

Mehr Lesen »

Kostenfrei für dich.

Hol dir jetzt deine persönliche Beratung – einfach & unverbindlich.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.