Was gilt bei Krankheit durch Pflege von Angehörigen – Leistung ja oder nein?

Was gilt bei Krankheit durch Pflege von Angehörigen – Leistung ja oder nein?

Die Pflege von Angehörigen ist für viele Menschen eine Frage des Herzens und oft eine Lebensrealität. Doch was passiert, wenn die Pflege selbst zur Belastung wird und zu gesundheitlichen Problemen bei den pflegenden Angehörigen führt? In diesem Artikel beleuchten wir die Frage: „Was gilt bei Krankheit durch Pflege von Angehörigen – Leistung ja oder nein?“. Wir gehen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die möglichen Unterstützungsleistungen und PraxisTipps ein, um sowohl finanzielle als auch gesundheitliche Aspekte zu berücksichtigen.

Einleitung

Die Pflege von Angehörigen ist ein immer wichtigeres Thema in unserer Gesellschaft. Viele Menschen nehmen die Pflege von nahen Verwandten auf sich, um ihnen in Zeiten der Not zur Seite zu stehen. Doch diese Aufgabe kann auch gravierende gesundheitliche Folgen für die pflegenden Angehörigen haben. Statistiken zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Pflegenden an physischen und psychischen Erschöpfungszuständen leidet (über 50 % der pflegenden Angehörigen berichten von körperlichen Beschwerden, laut einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie). Die Frage, die sich unweigerlich stellt, lautet: „Was gilt bei Krankheit durch Pflege von Angehörigen – Leistung ja oder nein?“. In diesem Artikel klären wir, welche Ansprüche bestehen und wo Unterstützung zu finden ist.

Der rechtliche Rahmen der Pflege von Angehörigen

Pflegeversicherung und ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fifthte Säule der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt und bietet pflegebedürftigen Personenen Unterstützung in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsleistungen. Doch was gilt bei Krankheit durch Pflege von Angehörigen – Leistung ja oder nein? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn es kommt darauf an, in welchem Kontext die Erkrankung auftritt.

Versicherungsschutz bei Krankheit

Pflegende Angehörige können oft nicht von ihren sozialen Leistungen profitieren, wenn sie selbst erkranken. Die Pflegeversicherung erkennt in der Regel Pflegebedürftigkeit an, unterstützt jedoch nicht automatisch bei der Krankheit des Pflegenden. Hier kommt die gesetzliche Krankenversicherung ins Spiel. Wer durch die Pflege von Angehörigen erkrankt, sollte sich umgehend bei der eigenen Krankenkasse informieren, ob Leistungsansprüche bestehen.

Krankheit als Folge von Pflege

Gesundheitliche Belastungen für Pflegende

Die Pflege von Angehörigen kann zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen. Diese reichen von körperlichen Beschwerden wie Rückenschmerzen, Übergewicht und Schlafstörungen bis zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen. Es ist maßgeblich entscheidend, auf die eigenen Bedürfnisse zu achten und rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Statistiken zu gesundheitlichen Folgen

Laut einer Studie der DAK leiden rund 70 % der pflegenden Angehörigen unter Erschöpfung. Fast 50 % geben an, dass ihre Gesundheit durch die Pflege von Angehörigen stark eingeschränkt ist. Bei dieser hohen Belastung ist es wichtiger denn je zu wissen, welche „Leistung“ man bei Krankheit erwarten kann.

Möglichkeiten der Unterstützung

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ermöglicht es Angehörigen, für die Pflege von nahestehenden Personen freigestellt zu werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Pflegezeit, während der sie ihren Arbeitsplatz sichern können. Diese Regelung kann helfen, die gesundheitliche Belastung zu verringern, da mehr Zeit für die Regeneration zur Verfügung steht.

Entlastungsbeiträge und Verhinderungspflege

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Entlastungsleistungen an, die pflegende Angehörige entlasten können. Dazu zählen:

  • Entlastungsbeitrag: 125 Euro monatlich für Angehörige, die pflegebedürftige Menschen in der eigenen Häuslichkeit betreuen.
  • Verhinderungspflege: Wenn ein pflegender Angehöriger krank ist, kann eine Ersatzpflege organisiert werden. Diese Kosten werden zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen, bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

Medizinische und psychologische Unterstützung

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Wer selbst unter den Folgen von Pflege leidet, sollte nicht davor zurückschrecken, medizinische oder psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Therapeuten und Ärzte können wertvolle Hilfestellungen bieten und zu einem besseren Umgang mit der Situation beitragen.

Gesprächsangebote

Es gibt zahlreiche Organisationen und Selbsthilfegruppen, die sich mit den Herausforderungen der Pflege beschäftigen. Der Austausch mit Gleichgesinnten kann helfen, eigene Belastungen besser zu bewältigen.

Präventive Maßnahmen

Die eigene Gesundheit sollte oberste Priorität haben. Folgende Maßnahmen können helfen, die Gesundheit zu stabilisieren:

  • Regelmäßige Pausen und Entspannungsübungen.
  • Sportliche Aktivitäten, die oft helfen, Stress abzubauen.
  • Gesundes Essen und ausreichend Schlaf sind ebenfalls entscheidend.

Fazit: Was gilt bei Krankheit durch Pflege von Angehörigen – Leistung ja oder nein?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage „Was gilt bei Krankheit durch Pflege von Angehörigen – Leistung ja oder nein?“ nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach individueller Situation und sind oft auch von den persönlichen Anstrengungen und Bedürfnissen abhängig. Es gibt zwar Möglichkeiten der Unterstützung, doch die Verantwortung für die eigene Gesundheit liegt letztlich bei jedem selbst.

Es ist wichtig, sich frühzeitig über mögliche Hilfsangebote und die eigenen Rechte zu informieren. Nutzen Sie Rahmenbedingungen wie das Pflegezeitgesetz, um die persönliche Belastung zu reduzieren, und scheuen Sie sich nicht, individuelle Unterstützung in Form von Therapien oder Selbsthilfegruppen zu suchen. Denn eins steht fest: Die Gesundheit der pflegenden Angehörigen ist essentiell – für die pflegebedürftigen Menschen und für sich selbst.

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