Was zählt als versicherter Standort – auch Homeoffice und Filialen?

Was zählt als versicherter Standort – auch Homeoffice und Filialen?

In der heutigen Arbeitswelt, wo Remote-Arbeit und flexible Arbeitsmodelle zunehmend im Vordergrund stehen, stellt sich die Frage: Was zählt als versicherter Standort – auch Homeoffice und Filialen? Diese Frage betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und hat weitreichende implications für die betriebliche Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Arten von versicherten Standorten genauer beleuchten, die rechtlichen Rahmenbedingungen klären und praxisnahe Tipps geben.

Die Grundlagen des versicherten Standorts

Bevor wir uns mit den spezifischen Fragen zu Homeoffice und Filialen befassen, ist es sinnvoll, zunächst zu klären, was ein versicherter Standort überhaupt ist.

Definition versicherter Standort

Ein versicherter Standort ist ein Ort, an dem Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit gesetzlich unfallversichert sind. Das bedeutet, dass sowohl Unfälle, die während der Arbeit geschehen, als auch Wege zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause, unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. In Deutschland ist dies im Sozialgesetzbuch (SGB) VII geregelt.

Wichtige Aspekte und Voraussetzungen

Um als versicherter Standort zu gelten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Betriebliche Nutzung: Der Ort muss anerkanntermaßen für berufliche Tätigkeiten genutzt werden.
  • Unfallversicherungsschutz: Arbeitnehmer müssen für die Dauer ihrer Tätigkeit rechtlich unfallversichert sein.
  • Zugänglichkeit: Der Ort sollte für den Arbeitnehmer zugänglich und zumutbar sein.

Homeoffice als versicherter Standort

Die Einführung der Homeoffice-Regelung hat viele Fragen aufgeworfen, insbesondere in Hinblick darauf, ob und in welchem Umfang das Homeoffice als versicherter Standort gilt.

§ 2 SGB VII und Homeoffice

Gemäß § 2 SGB VII gelten auch Heimarbeit, Telearbeit und Homeoffice als Arbeitsplätze, an denen Arbeitnehmer versichert sind, solange sie dort ihre beruflichen Aufgaben wahrnehmen. Viele Arbeitnehmer, die pandemiebedingt ins Homeoffice gewechselt sind, sind sich ihrer Rechte oft nicht bewusst.

Unfälle im Homeoffice

Ein häufiges Thema sind Unfälle, die im Homeoffice passieren. Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfälle anerkannt. Grundvoraussetzung hier ist, dass der Unfall während der Arbeit passiert ist. Ein Beispiel: Stürzt der Arbeitnehmer beim Arbeiten am Küchentisch, wird dieser Unfall unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen, solange das Tätigsein beim Arbeiten nachgewiesen werden kann.

Ausnahmen und Grauzonen

Es gibt jedoch Grauzonen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollten. Veranstaltungen im Homeoffice, die nicht direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, können beispielsweise nicht unfallversichert sein. Ein Grill-Meeting im Garten nach der Arbeit zählt nicht als versicherter Standort, ebenso keine privaten Angelegenheiten, die während der regulären Arbeitszeit erledigt werden.

Filialen als versicherter Standort

Neben dem Homeoffice spielen auch Filialen eine zentrale Rolle im Kontext der versicherten Standorte. Viele Unternehmen haben mehrere Filialen, die unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen mit sich bringen.

Filialen und gesetzliche Unfallversicherung

Filialen sind in der Regel als versicherte Standorte anerkannt, da sie meist direkt der betrieblichen Tätigkeit dienen. Mitarbeiter sind sowohl während ihrer regulären Arbeit als auch auf dem Weg zur Filiale gesetzlich unfallversichert. Dies umfasst sowohl die Filialleiter als auch die Teilzeitkräfte.

Verantwortung des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen in ihren Filialen den Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu zählt eine angemessene Gefährdungsbeurteilung, Schulungen für die Mitarbeiter und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen, die die Risikolage berücksichtigen.

Mobiles Arbeiten und Filialen

Mit der Zunahme von mobilem Arbeiten können auch Filialmitarbeiter oft außerhalb der gedruckten Standorte arbeiten. Bei solchen mobilen Einsätzen müssen klare Richtlinien und Regelungen für die versicherte Nutzung getroffen werden. Unfälle oder Verletzungen, die während der Arbeit außerhalb des Filialstandorts entstehen, sind in der Regel jedoch nicht unfallversichert.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Hinblick auf Was zählt als versicherter Standort – auch Homeoffice und Filialen? ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte kenntnisreich zu behandeln.

Rechte von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer haben das Recht auf einen gesicherten Arbeitsplatz, egal ob im Homeoffice oder in einer Filiale. Bei Unfällen müssen unbedingt Umstände und Ursachen dokumentiert werden, um im Falle eines Schadens die Ansprüche geltend machen zu können.

Pflichten von Arbeitgebern

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, alles Notwendige zu tun, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren. Dazu gehört unter anderem auch, umfangreiche Informationen zu den Rechten undPflichten in Bezug auf die Unfallversicherung zur Verfügung zu stellen.

Praxis-Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Um Ihnen die praktische Anwendung der obigen Informationen zu erleichtern, haben wir einige Tipps zusammengestellt.

Für Arbeitnehmer

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Nutzen Sie die Informationsangebote Ihrer Gewerkschaft oder Ihrer zuständigen Unfallversicherung.
  • Dokumentation von Vorfällen: Halten Sie alle Unfälle oder Beinahe-Unfälle schriftlich fest, um im Zweifel Rückschlüsse ziehen zu können.
  • Gestalten Sie Ihren Arbeitsplatz sicher: Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitsumfeld im Homeoffice ergonomisch und sicher ist.

Für Arbeitgeber

  • Führen Sie Schulungen durch: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig über ihre Rechte in Bezug auf Sicherheitsvorkehrungen.
  • Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen durch: Dies hilft, unsichere Arbeitsbedingungen rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
  • Bereitstellung von Ressourcen: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Mitarbeiter mit den notwendigen Ressourcen ausstatten, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten – sowohl im Homeoffice als auch in Filialen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage, Was zählt als versicherter Standort – auch Homeoffice und Filialen?, weitreichende Antworten erfordert. Sowohl das Homeoffice als auch die physische Filiale sind letztlich als versicherte Standorte anerkannt, vorausgesetzt, die jeweiligen rechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich gleichermaßen ihrer Rolle und der damit verbundenen Rechte und Pflichten bewusst sein. Durch proaktive Maßnahmen können sowohl Sicherheit als auch Effizienz am Arbeitsplatz gesteigert werden, was letztendlich zu einer positiven Arbeitsumgebung beiträgt.

In der dynamischen Arbeitswelt ist es entscheidend, gut informiert zu sein und seine Rechte zu kennen – ob das nun im Homeoffice oder in der Filiale geschieht.

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